Außergewöhnliche Belastung: Auch lesbische Paare können Ausgaben für künstliche Befruchtung absetzen
Kosten für die künstliche Befruchtung einer unfruchtbaren Frau können auch dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor. Geklagt hatte eine lesbische unfruchtbare Frau aus Nordrhein-Westfalen, die sich im Jahr 2011 in einer Klinik in Dänemark einer In-vitro-Fertilisation (Vereinigung […]